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A-Z des Offenen Ganztags

A - Z der OGS Gelbes Haus an der Kath. Offenen Ganztagsgrundschule Bensberg

 

Anmeldung

Zeitgleich mit der Anmeldung an der Grundschule kann die Anmeldung für das außerunterrichtliche OGS-Angebot erfolgen. Die Anmeldegespräche führen Schulleitung und OGS-Leitung gemeinsam. Die OGS-Leitung steht Eltern hier gerne für Fragen zum OGS-Angebot zur Verfügung. Das Anmeldeformular kann, wenn gewünscht, direkt mit der OGS-Leitung gemeinsam vor Ort ausgefüllt werden.

 

Aufnahmeverfahren

Die Aufnahme der Kinder in das außerunterrichtliche Angebot der OGS  Gelbes Haus erfolgt in der Regel zu Beginn eines Schuljahres.

Die Entscheidung über die Aufnahme der Kinder trifft der Träger im Einvernehmen mit der OGS-Leitung und der Schulleitung anhand der Aufnahmekriterien, die die Stadt Bergisch Gladbach in ihren Förderrichtlinien für Offene Ganztagsgrundschulen festgelegt hat. Nähere Infos unter: https://www.bergischgladbach.de/xxxiii.pdfx

Eine Aufnahme im laufenden Schuljahr ist nur in begründeten Ausnahmefällen (z. B. eine gravierende Veränderung der Bedarfslage in der Familie, Zuzug) und bei entsprechenden Kapazitäten im Platzangebot möglich. Der Träger schließt für jedes Kind mit den Eltern einen Betreuungsvertrag ab.

 

Betreuungsvertrag/Kündigungsfristen

Im Betreuungsvertrag werden die Betreuungszeiten (bis 15:00 Uhr/bis 16:30 Uhr) für ein Schuljahr verbindlich festgeschrieben.

Der Betreuungsvertrag kann von den Eltern nur bis zum 31.1. eines Kalenderjahres für das Folgeschuljahr fristgerecht gekündigt werden. Eine unterjährige Kündigung des Vertrages ist nur in folgenden Ausnahmefällen möglich: Schulwechsel oder Umzug.

Gleiches gilt, wenn unterjährig die Betreuungszeit verändert werden soll.

 

Betreuungszeiten

Außerunterrichtliche OGS-Betreuungszeiten beginnen während der Schulzeiten im direkten Anschluss an den Unterricht und enden je nach Vertragsart um 15.00 Uhr bzw. 16.30 Uhr.

Die Kinder werden entsprechend der vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten um 15.00 Uhr oder 16.30 Uhr entlassen.

Mit dem Ende der Betreuungszeit liegt die Aufsichtspflicht bei den Eltern.

Nähere Infos zu den Betreuungszeiten in den Ferien unter dem Stichwort: Ferienprogramme/Schließzeiten

 

BuT

Anträge auf Leistungen für Bildung und Teilhabe können auf Wunsch von der OGS-Leitung ausgehändigt werden.

 

Datenschutz/Dokumentation

Unsere Hinweise zur Datenverarbeitung finden Sie hier

 

 Elternbeiträge

Die Stadt Bergisch Gladbach legt in einer Elternbeitragssatzung die Höhe der Elternbeiträge für die OGS-Angebote fest und zieht diese Elternbeiträge auch direkt bei den Eltern ein.

Nähere Infos unter: https://www.bergischgladbach.de/elternbeitraege.aspx  → Tabelle für OGS (Offener Ganztag)

 

Elterngespräche

Gerne stehen die OGS-Leitung und die pädagogischen Mitarbeiter*innen Eltern für persönliche Gespräche zur Verfügung. Termine können zeitnah vereinbart werden.

 

Elternmitwirkung

Gewählte Elternvertreter*innen bilden zusammen mit der OGS-Leitung, der Schulleitung und Trägervertreter*innen einen Beirat.

Eine wesentliche Aufgabe des Beirates ist die Sicherung eines regelmäßigen Austausches zwischen Eltern, OGS-Leitung/Schulleitung und der PariSozial über das OGS-Angebot. Die Elternvertreter*innen sind über den Beirat in wichtige Entscheidungsprozesse (bspw. Festlegung der Schließungszeiten während der Sommerferien, ...) eingebunden und damit an der Entwicklung und Ausgestaltung des OGS-Angebotes beteiligt.

 

Entlass-Zeiten

Die Kinder werden entsprechend ihrer vertraglich vereinbarten Betreuungszeit aus der OGS entlassen. Die Aufsichtspflicht liegt dann wieder bei den Eltern.

 

Erste Hilfe

Qualifizierte Ersthelfer*innen sichern im Bedarfsfall die Erste-Hilfe-Leistungen für das Kind.

 

Ferienprogramme/Schließzeiten

Ganztägiges Angebot im Rahmen der vertraglich vereinbarten Betreuungszeit während der OGS-Öffnungszeiten in den Schulferien.

Zwischen Weihnachten und Neujahr, am Rosenmontag sowie für drei Wochen in den Schulferien ist die Offene Ganztagsgrundschule in der Regel geschlossen.

Konkrete Schließungszeiten werden jeweils für das Folgeschuljahr vom OGS-Beirat (OGS-Leitung/Schulleitung und Elternvertreter*innen) im Herbst des vorhergehenden Schuljahres beschlossen und zur Information aller Eltern von der OGS-Leitung bekannt gegeben.

Ferienprogramme werden gemeinsam mit den Kindern geplant. Oft werden die Programme unter ein bestimmtes Thema gestellt.

Die OGS-Leitungen informieren die Eltern frühzeitig und detailliert über das bevorstehende Ferienprogramm. Verbindliche Anmeldungen durch die Eltern sind für eine Teilnahme des Kindes erforderlich.

Evtl. können zusätzliche mit Elternbeirat/Elternvertreter*innen im Vorfeld abgestimmte Kostenbeiträge für bestimmte Programmpunkte anfallen.

 

Freizeitpädagogische Angebote am Nachmittag

Diese starten im Anschluss an die Lernzeiten. Freies Spiel und ein täglich breit gefächertes Spiel-, Kreativ- und Bewegungsangebot stehen den Kindern zur Auswahl. 

Mitsprache und altersgerechte Beteiligung der Kinder auch bei der Auswahl der AG- Angebote und Projekte. 

Päd. Mitarbeiter*innen der OGS, aber auch Lehrer*innen der Grundschule, ehrenamtliche Mitarbeiter*innen und externe Kooperationspartner*innen (Übungsleiter*innen/AG-Anbieter*innen) stehen für die Durchführung dieser Angebote zur Verfügung.

 

Kinderkonferenz/Kinderparlament

Wichtiges Mitbestimmungsorgan zur Beteiligung der Kinder am Geschehen in der OGS (nähere Infos auf der Startseite unter der Kachel „Was zeichnet uns aus“).

 

Krankheit

Die Eltern melden ihre Kinder per E-Mail: ogs-gelbeshaus@pariberg.de

oder telefonisch: 02204 57 861 krank. Über Krankheiten/Allergien des Kindes informieren die Eltern eigenverantwortlich und in schriftlicher Form die Leitung der OGS.

 

Lernzeiten

Die Lernzeiten beginnen entweder nach einer Bewegungspause im Anschluss an den Unterricht oder nach dem Mittagessen. Begleitet werden die Lernzeiten von einer Lehrkraft der jeweiligen Klasse und der jeweiligen bezugspädagogischen Fachkraft aus dem Gelben Haus.

Nähere Erläuterungen zu den Lernzeiten unter der Kachel „Unser päd. Konzept“ auf der Startseite der OGS. 

 

Medikamentengabe

Eltern wenden sich dazu bitte direkt an ihre OGS-Leitung.

 

Mittagstisch

Das Mittagessen wird von einem Caterer angeliefert. Speziell geschulte Hauswirtschaftskräfte sind für die Essensausgabe verantwortlich. Das gemeinsame Mittagessen wird an den Tischen von den päd. Mitarbeiter*innen begleitet.

Das Essensgeld wird monatlich eingezogen. Es handelt sich um eine Pauschale, die auf das ganze Schuljahr hochgerechnet wird. Bei folgenden Leistungen besteht ein Anspruch auf Bildung und Teilhabe, also die Übernahme des monatlichen Essensgeldes: SGBII (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld), SGB XII (Sozialhilfe und Grundsicherung), BKGG (Wohngeld und Kinderzuschlag), AsylblG (Asylbewerberleistungsgesetz).

Die Leitung der OGS händigt Ihnen auf Wunsch die ausgefüllte Anlage 4 aus, die dann entsprechend beim Jobcenter (SGBII), dem Rheinisch Bergischen Kreis (SGB XII und BKGG) oder der Stadt (AsylblG) eingereicht werden muss. Sobald uns die Bewilligung für Leistungen für Bildung und Teilhabe vorliegt, wird für die entsprechenden Monate kein Essensgeld eingezogen (bzw. im Nachhinein erstattet). Bitte denken Sie rechtzeitig daran, vor Ablauf der aktuellen Bewilligung einen neuen Antrag einzureichen.

Die Höhe der monatlichen Essensbeiträge variiert in Abhängigkeit von örtlichen/personellen Gegebenheiten und ist in den Betreuungsverträgen der OGS ausgewiesen. Je nach wirtschaftlicher Lage sind Anpassungen auch während der laufenden Vertragszeit notwendig bzw. möglich.

 

OGGS - Offene Ganztagsgrundschule

Kürzel für das Ganztagsangebot der Grundschule – das unterrichtliche Angebot am Vormittag und das außerunterrichtliche Angebot am Nachmittag

 

OGS

Kürzel für das außerunterrichtliche Bildungs- und Betreuungsangebot der PariSozial an der OGGS Gelbes Haus - gemeinsames Mittagessen/Lernzeiten/freizeitpäda-

gogische Angebote und die Ferienprogramme.

 

OGS-Leitung

Qualifizierte und im Offenen Ganztag erfahrene pädagogische Fachkraft. Für die Leitungsaufgaben des Gelben Hauses (Personalführung/päd. Leitung/Kooperation mit Schule/…) ist die OGS-Leitung anteilig freigestellt.

Die OGS-Leitung wirkt eng mit der Schulleitung, den Lehrkräften, den Sonderpädagog*innen und den Schulsozialarbeiter*innen der Kath. Offenen Ganztagsgrundschule (OGGS) zusammen.

Die OGS-Leitung wird von der Geschäftsstelle der PariSozial in allen verwaltungstechnischen und fachlichen Fragen unterstützt.

 

OGS-Personal

Ausgebildetes Fachpersonal (staatl. anerkannte Erzieher*innen) und qualifizierte pädagogische Mitarbeiter*innen.

In der Regel in unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen Anstellungsverhältnissen bei der PariSozial mit entsprechend hohen Stundenkontingenten (20 Wochenstunden und mehr) angestellt. Tarifliche Vergütung nach dem AVB Parität.

Vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit berücksichtigt ausreichende Verfügungszeiten zur Vor- und Nachbereitung des päd. Angebotes und der pädagogischen Arbeit.

Das Gelbe Haus engagiert sich als Praxisstelle in der fachpraktischen Ausbildung von pädagogischen Fachkräften. Deshalb zählen auch immer wieder Auszubildende zum Erzieherberuf zum Personal des Gelben Hauses.

 

Partizipation/Beteiligung von Kindern

Nähere Infos unter der Kachel: „Was zeichnet uns aus" auf der Startseite der OGS.

 

Pädagogisches Konzept der OGS 

Orientiert sich an OGS-Leitideen der PariSozial, den OGS-Förderrichtlinien des Landes NRW, den Bildungsgrundsätzen für Kinder im Alter von 1 - 10 Jahren NRW, dem Schulprogramm der KGS Bensberg und den besonderen Rahmenbedingungen des Standortes im Sozialraum.

Das pädagogische Konzept des Gelben Hauses wird aktuell überarbeitet und fortgeschrieben.

 

Praktikant*innen/Freiwilligendienste (BFD/FSJ)

Die OGS unterstützt aktiv die Gewinnung und Ausbildung der pädagogischen Nachwuchskräfte und steht deshalb gerne zur Berufsorientierung als Praxisstelle für Praktikant*innen und Freiwilligendienste zur Verfügung.

 

Teilnahmepflicht

Für die vertraglich vereinbarte Betreuungszeit besteht eine grundsätzliche Teilnahmepflicht an fünf Tagen/Woche. In Absprache mit der OGS-Leitung können die Kinder in Ausnahmefällen gemäß Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 16.02.2018 die OGS auch früher verlassen.

Nähere Infos in den Förderrichtlinien der Stadt Bergisch Gladbach unter Punkt 7.3.   https://www.bergischgladbach.de/xxxiii.pdfx

 

Versicherungsschutz

Das außerunterrichtliche OGS-Angebot ist eine schulische Veranstaltung. Der Versicherungsschutz der Kinder ist daher auch während der OGS-Zeiten über die Landesunfallkasse NRW gewährleistet.

 

Zusammenarbeit mit den Eltern

Bitte sprechen Sie die OGS-Leitung an, wenn Ihnen etwas auf dem Herzen liegt oder Sie Fragen haben. Termine für ein Elterngespräch können gerne zeitnah vereinbart werden.

 

Ziel/Auftrag des OGS-Angebotes im Gelben Haus

Nähere Infos finden Sie in den sechs Unterkacheln der Startseite der Einrichtung.

 

 

 

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